Entschuldigungs- und Beurlaubungsverfahren

Bei Erkrankung des Kindes benachrichtigen die Eltern telefonisch und umgehend, d.h. am Morgen des ersten Fehltages vor Unterrichtsbeginn, die Schule. Nur so bleibt für alle nachvollziehbar, wo sich das Kind aufhält, so dass widrige Umstände (z.B. ein Unfall auf dem Schulweg) ausgeschlossen werden können. Nach spätestens drei Tagen wird dann bei der Klassenleitung oder im Sekretariat eine schriftliche Benachrichtigung (siehe Muster in der u.a. Datei) vorgelegt. Bei längerer Krankheit nehmen die Eltern bitte Rücksprache mit der Klassenleitung. Die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ist nur nach Aufforderung durch die Schule nötig.

Alle weiteren Informationen, Musterschreiben und Informationen zu Beurlaubungen entnehmen Sie bitte den folgenden Dateien:

Entschuldigungs- und Beurlaubungsverfahren (Sek1)

Entschuldigungsverfahren in der Oberstufe